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CIO:view | ESG-Corner - 15.4.2025

EU-Kommission schlägt Reform der ESG-Gesetzgebung für mehr Wettbewerbsfähigkeit vor

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Hohe Bürokratiekosten sind eine Belastung für die Wirtschaft der Europäischen Union (EU). Allein die jährlichen Kosten, die sich für deutsche Firmen aus den Informationspflichten ergeben, beliefen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Anfang 2024 auf 66,5 Mrd. Euro. Innerhalb eines Jahrzehnts ist die Zahl der Informationsvorgaben um 16 Prozent angewachsen.

Besonders belastend sind neue EU-Gesetze wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), die zusätzliche Berichts- und Offenlegungspflichten schaffen. Obwohl die CSRD bislang noch nicht in deutsches Recht überführt wurde, haben bereits die vorbereitenden Maßnahmen in den Unternehmen zu einem Rekordanstieg des Bürokratiekostenindex (BKI) geführt. Wichtig bei der Interpretation des BKI ist: Er bildet lediglich einen Teilbereich der Belastungen ab – den klassischen "Papierkram" – und der Index wird inflationsbereinigt berechnet. Das bedeutet: Selbst wenn der Index sinkt, kann die absolute Kostenbelastung für Unternehmen dennoch steigen.

ESG-Regulierung lässt Bürokratiekosten steigen
Bürokratiekostenindex (BKI), Januar 2012 = 100

Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Metzler

Stand: September 2024

EU-ESG-Richtlinien für Unternehmen

Auswahl

  • CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive: Nachhaltigkeitsberichterstattung mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse
  • Taxonomie: Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten
  • CSDD(D) – Corporate Sustainability Due Diligence (Directive): Identifikation, Minderung und Dokumentation von ESG-Risiken entlang der Lieferkette
  • CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism: Messung, Meldung und Ausgleich von CO2-Emissionen für ausgewählte Importgüter

 

Als Reaktion auf die zunehmende Bürokratielast hat die EU-Kommission die sogenannte Omnibus-Initiative auf den Weg gebracht. Ziel dieses umfassenden Maßnahmenpakets ist es, den jährlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU bis zum Jahr 2029 um etwa 37 Milliarden Euro zu reduzieren. Vorgeschlagen wird beispielsweise eine Konzentration der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner in der Lieferkette (Tier 1). Due-Diligence-Prüfungen sollen künftig im Regelfall nur noch alle fünf Jahre erforderlich sein – statt wie bisher jährlich. Im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist geplant, höhere Bagatellgrenzen einzuführen: Unternehmen, deren jährliche Importe unter 50 Tonnen liegen, sollen künftig von den Regelungen ausgenommen werden.

Für die CSRD und Taxonomie-Verordnung schlägt die EU-Kommission engere Anwendungsbereiche vor. Große börsennotierte Unternehmen sollen davon profitieren, dass sich die Zahl der zu berichtenden Datenpunkte von derzeit rund 1.200 deutlich reduzieren soll. Aus Investorensicht ist dabei nicht mit einem relevanten Informationsverlust zu rechnen. So weisen ESG-Rating-Agenturen darauf hin, dass je nach Sektor 300 bis 500 wesentliche Datenpunkte ausreichen, um ein fundiertes Nachhaltigkeitsprofil zu erstellen.

Mit dem Clean Industrial Deal droht neue Bürokratielast

Die Vorschläge der Omnibus-Initiative stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat. Die Initiative ist Teil der neuen Wettbewerbsfähigkeitsagenda der EU-Kommission, zu der auch der Clean Industrial Deal zählt. Dieser beinhaltet u. a. Vorschläge für mehr grünen Protektionismus – etwa die Einführung von Nachhaltigkeitslabels für in der EU hergestellte Produkte, die bei öffentlichen Beschaffungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Derartige Vorschläge bergen das Risiko, neue Bürokratiekosten zu erzeugen. Daher bleibt abzuwarten, wie effektiv die geplanten Maßnahmen in der Praxis sein werden und ob sie tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen.

Dr. Philipp Finter
Dr. Philipp Finter

Sustainable Investment Office | ESG Strategy, Integration & Research
Metzler Asset Management