Der „Notgroschen“ für die Anlaufstelle
Damit aus einem Engpass keine dauerhafte Krise wird
Frauen, die aus der Haft entlassen werden, haben keine finanziellen Reserven, auf die sie im Notfall zurückgreifen können. Und Hartz IV reicht nicht, um beispielsweise eine defekte Waschmaschine oder einen gestohlenen Kinderwagen ersetzen zu können. Oft fehlt es auch am Fahrgeld für den Weg zur Therapie, zum Arzt oder zu Behörden, wenn ein Teil der Grundsicherung für Gerichtskosten, Schuldentilgung verwendet wird. Und woher kommt das Geld für die Klassenfahrt des Kindes?
Um dringende Fälle schnell abzufedern, wird in der Anlaufstelle ein „Notgroschen“ angelegt, der für besondere Engpässe gedacht ist. Die Sozialarbeiterinnen kennen die betreuten Frauen sehr gut und sorgen dafür, dass das Geld nicht zweckentfremdet ausgegeben wird.
Mehr Information zum Notgroschen (PDF, 231 KB)
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Bankverbindung:
AWO Kreisverband Frankfurt
IBAN: DE38 5005 0201 0000 0262 29
Verwendungszweck: Notgroschen Anlaufstelle